Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§  1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Hartig Business Solutions GbR, vertreten durch Marc Hartig und Maurice Hartig, Hauptstr. 20, 79664 Wehr, E-Mail: service@hartig-business-solutions.de, Tel.: 07762 524 999 6, im Folgenden „Auftragnehmer“ und dem Auftraggeber, im Folgenden „Auftraggeber“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

(2) Der Auftragnehmer bietet verschiedene Dienstleistungen zur Buchung an. Dabei handelt es sich insbesondere um die Bereitstellung von Marketingpaketen für Unternehmen, die als TOP3 UNTERNEHMEN ihrer Stadt in einer gewählten Kategorie ausgezeichnet werden. Diese Marketingpakete umfassen unter anderem Auszeichnungen, Urkunden, digitale und physische Siegel, Pokale, Wimpel sowie die Aufnahme und Präsentation auf einer speziellen Internetseite und in einem digitalen Flyer. Die konkreten Leistungen und Inhalte der Marketingpakete sind im jeweiligen Vertrag detailliert beschrieben.

(3) Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.

(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB und nicht gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.

(5) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

(6) Diese AGB gelten für das Produkt „TOP3 UNTERNEHMEN – Die besten Unternehmen der Stadt!“ und die dazugehörige Website www.top3-unternehmen.de.

(7) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber die im Vertrag näher beschriebenen Dienstleistungen.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die genannten Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen, sofern hierdurch keine wesentlichen Nachteile für den Auftraggeber entstehen.

(3) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen und Materialien zur Erstellung der aufgeführten Produkte und Dienstleistungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt werden. Eventuelle Verzögerungen, die durch nicht rechtzeitig oder unvollständig bereitgestellte Informationen entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

(4) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, geringfügige Änderungen an den beschriebenen Dienstleistungen vorzunehmen, sofern diese die Qualität und den Umfang der Leistungen nicht wesentlich beeinträchtigen.

(5) Die Nutzung der vom Auftragnehmer bereitgestellten Materialien ist ausschließlich dem Auftraggeber vorbehalten und darf nur im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeiten und zu Werbezwecken verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte oder eine unbefugte Nutzung ist untersagt.

(6) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der im Rahmen der Leistungen veröffentlichten Informationen, die vom Auftraggeber bereitgestellt wurden. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Aktualität seiner Angaben verantwortlich.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Der Auftraggeber bucht bei dem Auftragnehmer eine entsprechende Dienstleistung. Diese Buchung stellt ein verbindliches Angebot des Auftraggebers zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar.

(2) Eine Buchung kann persönlich, per E-Mail, per Kontaktformular oder über die Website des Auftragnehmers zustande kommen.

(3) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung des Auftraggebers bestätigt. Auftraggeber erhält mit der Buchungsbestätigung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen des Auftragnehmers mitgeteilt.

(4) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn der Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.

(6) Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.

(7) Die angebotenen Leistungen können einmaligen Leistungen und/oder regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringenden Dienstleistungen sein.

§ 4 Inhalt des Dienstleistungsvertrages

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistung vom Auftragnehmer erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Auftragnehmer individuell für den Auftraggeber erstellt.

(3) Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite des Auftragnehmers als auch sonstige Unterlagen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftragnehmers Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.

(4) Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.

§ 5 Durchführung der Dienstleistung

(1) Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Auftraggeber ist zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Auftraggeber erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Der Auftraggeber ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem Dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.

(3) Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website des Auftragnehmers dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.

(5) Der Auftraggeber hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen erforderlich ist. Die genauen Pflichten und Anforderungen werden in den individuellen Verträgen festgelegt.

§ 6 Teilnahmebedingungen Award, Marketingpaket & Veröffentlichung

(1) Die Teilnahme am Award ist freiwillig und kostenfrei. Die Auszeichnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer internen, dokumentierten Bewertung durch den Auftragnehmer. Gewinner werden schriftlich oder persönlich informiert. Eine persönliche Information wird stets durch eine schriftliche Bestätigung ergänzt. Die Annahme der Auszeichnung ist freiwillig. Es besteht kein Anspruch auf eine Auszeichnung. Empfehlungen, Eigenbewerbungen oder Sichtungen durch den Auftragnehmer begründen keinen Anspruch auf einen Gewinn.

(2) Die Vergabe des Awards erfolgt unabhängig von wirtschaftlichen Interessen. Die Buchung eines Marketingpakets ist weder Voraussetzung für eine Nominierung noch für eine Auszeichnung und hat keinen Einfluss auf die Award-Entscheidung.

(3) Marketingpakete sind optionale Zusatzleistungen und stehen ausschließlich Gewinnern zur Verfügung. Die Buchung eines Marketingpakets ist freiwillig. Das Marketingpaket tritt ausschließlich mit der Annahme der Auszeichnung in Kraft.

(4) Eine Veröffentlichung des Unternehmensnamens, Logos oder der Auszeichnung erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Zustimmung des Gewinners oder automatisch mit Buchung eines Marketingpakets, sofern dies vertraglich vereinbart ist. Die Nichtbuchung eines Marketingpakets hat keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit der Auszeichnung.

§ 7 Zahlung

(1) Eine Zahlung ist gegenüber dem Auftragnehmer nach Abschluss der Dienstleistung mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar durch den Auftraggeber zu tätigen. Die Zahlung wird sofort mit der Buchung und dem Zugang der Rechnung per E-Mail fällig. Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage ab Rechnungsstellung, sofern nichts anders vereinbart wurde.

(2) Zahlungen sind, je nach Vereinbarung im Vertrag, entweder jährlich oder monatlich im Voraus, spätestens am 3. Werktag des jeweiligen Zeitraums, auf das angegebene Konto des Auftragnehmers zu leisten. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung jährlich im Voraus.

(3) Alle Preise auf der Website bzw. im Angebot des Auftragnehmers sind als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen gültigen Umsatzsteuer aufgeführt.

(4) Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringenden Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verliert.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den monatlichen Grundpreis einmal jährlich in den ersten 60 Tagen nach Jahrestag des Vertragsbeginns anzupassen. Die Preiserhöhung darf maximal 10 % des jeweils aktuellen Grundpreises pro Jahr betragen. Der Auftragnehmer wird die Preiserhöhung schriftlich (inklusive Berechnung der neuen monatlichen Zahlung) mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitteilen. Hier ist eine Information per E-Mail ausreichend. Eine Preiserhöhung nach dieser Regelung begründet kein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Auftraggebers. Für die Berechnung der 10 %-Grenze gilt der Grundpreis nach etwaigen vorherigen Erhöhungen, nicht der rabattierte Preis der Erstlaufzeit.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Wenn es sich um die einmalige Erbringung einer Dienstleistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und die nachstehenden Absätze des § 7 sind darauf nicht anwendbar.

(2) Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere drei Jahre, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von zwölf Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Eine außerordentliche Kündigung ist insbesondere dann möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht.

(4) Wird das Vertragsverhältnis nicht bis zwölf Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer jeweils um weitere drei Jahre.

(5) Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist zwölf Monate bis zum Ende der verlängerten Laufzeit.

(6) Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen.

(7) Kündigungen müssen in Schriftform per Einschreiben erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend. Die Kündigung ist an die im Vertrag angegebene Anschrift des Vertragspartners zu senden. Der Zugang der Kündigung gilt als erfolgt, sobald das Einschreiben dem Empfänger oder einer empfangsberechtigten Person übergeben wurde. Im Falle der Verweigerung der Annahme des Einschreibens gilt der Zugang als erfolgt, wenn der erste Zustellversuch dokumentiert wurde. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich eine aktuelle Anschrift mitzuteilen, an die Kündigungen und andere rechtserhebliche Mitteilungen gesendet werden können. Änderungen der Anschrift sind dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen.

§ 9 Schutzrechte

(1) Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit vom Auftragnehmer für den Auftraggeber stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftragnehmer zu.

(2) Der Auftraggeber überträgt hiermit dem Auftragnehmer bereits jetzt zum Zeitpunkt der Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.

(3) Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Auftragnehmers dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Auftraggeber verwendet werden. Sollte die Marke aus rechtlichen Gründen nicht schutzfähig sein oder der Markenschutz nicht gewährt werden, bleibt das Recht des Auftragnehmers an seinem Logo und den damit verbundenen Kennzeichen unberührt. In diesem Fall dürfen das Logo und die damit verbundenen Kennzeichen des Auftragnehmers ebenfalls nur mit dessen ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung verwendet werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Logo und die Marke bzw. die entsprechenden Kennzeichen des Auftragnehmers nicht in einer Weise zu verwenden, die den Ruf oder die Wertigkeit der Marke bzw. des Logos beeinträchtigen könnten.

(4) Die Geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben bei dem Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.

(5) Im Falle eines Verstoßes gegen diese Regelung ist der Auftragnehmer berechtigt, Unterlassungsansprüche geltend zu machen und Schadensersatz zu verlangen.

§ 10 Änderung des Produktnamens

(1) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Namen des Produktes jederzeit zu ändern. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass es zu Streitigkeiten bezüglich Marken- oder Designrechten kommt und der Auftragnehmer aus rechtlichen Gründen zu einer Änderung gezwungen wird.

(2) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über eine geplante oder notwendige Änderung des Produktnamens informieren. Die Änderung des Produktnamens stellt keine Vertragsänderung dar und berechtigt den Auftraggeber nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Anpassungen in der Kommunikation und Dokumentation vorzunehmen, um den geänderten Produktnamen korrekt zu verwenden. Jegliche Verwendung des alten Produktnamens nach der Mitteilung über die Namensänderung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für eventuelle Kosten oder Schäden, die dem Auftraggeber durch die Änderung des Produktnamens entstehen könnten.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei („Empfänger“) wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.

(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.

(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die

  1. bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
  2. der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
  3. der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.

Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.

(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.

§ 12 Haftung und Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

(4) Der Auftragnehmer schützt seine Auftraggeber so gut es geht gegen Cyberkriminalität. Leider lässt sich dies nicht immer verhindern. Für Schäden, welche dem Auftraggeber durch eine solche Cyberkriminalität entstehen, gilt der Haftungsausschluss der Abs. 1 – 3 mit den genannten Ausnahmen ebenfalls.

(5) Der Auftragnehmer haftet, mit Ausnahme der vorherigen Absätze, nicht für Schäden, die durch die erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Auftragnehmer übernimmt in diesem Rahmen insbesondere keine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden.

§ 13 Datenschutz

(1) Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.

(2) Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.

(3) Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.

(4) Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers unter folgendem Link: Datenschutzbestimmungen

 

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder des jeweiligen Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der AGB oder des Dienstleistungsvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Änderungen und Ergänzungen der AGB oder des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4) Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.